Dokument 4
Miniatur: Hinrichtung von Ketzern, 14. Jahrhundert
Urheber
Datum
ca. 1350
Miniatur: Hinrichtung von Ketzern, 14. Jahrhundert
Personen, die der Ketzerei beschuldigt wurden, mussten sich im Mittelalter einem Verfahren vor einem geistlichen Gericht stellen. Eine Verurteilung war nur dann möglich, wenn genügend glaubhafte Zeugen gegen den Angeklagten aussagten oder der Beschuldigte ein Geständnis ablegte. Wurde der Betreffende von den in Theologie und Kirchenrecht geschulten Richtern für schuldig befunden, drohte ihm die Todesstrafe. Allerdings konnte diese nicht von Klerikern vollstreckt werden, da sie nach kanonischem Recht kein Blut vergießen durften. Deshalb überstellte man die Delinquenten zur Vollstreckung der Todesstrafe der weltlichen Gewalt. Zumeist wurden Ketzer bei lebendigem Leibe verbrannt, in Ausnahmefällen geköpft oder gehängt.
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