Papst Gregor IX. bestätigt dem Franziskus-Hospital die Patronatsrechte an allen Gotteshäusern in Marburg, 1231
Im Mittelalter hatten häufig Personen oder Institutionen das Recht, die diensttuenden Geistlichen an einem Gotteshaus einzusetzen. Man nennt dies Patronatsrecht. Der Inhaber dieses Rechtes, der sogenannte Patron, hat dadurch die Möglichkeit, alle Liegenschaften, Gebäude und Einkünfte des Gotteshauses für sich zu nutzen. Dafür ist er verpflichtet, den Geistlichen ein ausreichendes Salär zu zahlen sowie für den Erhalt des Kirchengebäudes und -vermögens zu sorgen.Die Landgrafen Heinrich Raspe IV. und Konrad von Thüringen hatten dem Franziskus-Hospital ihre gesamten Patronatsrechte an allen Gotteshäusern in Marburg übertragen. Auf Bitten Elisabeths bestätigte am 11. März 1231 Papst Gregor IX. diesen Schenkungsakt.
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