Dokument 13
Quittung über die Rückgabe der Elisabeth-Reliquien durch den landgräflichen Statthalter an der Lahn Georg v. Kolmatsch, an Johann von Rehen, Landkomtur der Deutschordensballei Hessen und Komtur der Deutschordenskommende Marburg, 12 Juli 1548
Urheber
Johann von Rehen
Datum
15480712
Bestand/Sign.
HStAM, Best. 3, Nr. 1783, Bl. 1
Bestand/Inventar
2
Quittung über die Rückgabe der Elisabeth-Reliquien durch den landgräflichen Statthalter an der Lahn Georg v. Kolmatsch, an Johann von Rehen, Landkomtur der Deutschordensballei Hessen und Komtur der Deutschordenskommende Marburg, 12 Juli 1548
Im April 1547 erlitt Landgraf Philipp d. Grm. nebst den mit ihm verbündeten protestantischen Reichsfürsten im sogenannten Schmalkaldischen Krieg gegen den für die katholische Sache streitenden Kaiser Karl V. eine vernichtende militärische Niederlage. In den sich anschließenden Friedensverhandlungen mußte Philipp neben anderen weitreichenden Zugeständnissen auch in die Rückgabe der Elisabeth-Reliquien an den Deutschen Orden einwilligen. Am 12. Juli 1548 übergab der landgräfliche Statthalter an der Lahn Georg v. Kolmatsch das sogenannte Heiltum an den Landkomtur der Deutschordensballei Hessen Johann v. Rehen, der hierüber ein Quittungsschreiben ausstellte. Daraus geht hervor, daß von dem Leichnam der Hl. Elisabeth lediglich der Totenschädel mit Unterkiefer, fünf kleinere und größere Röhrenknochen, eine Rippe, zwei Schulterblätter und ein “Breitbein“ (= Brustbein?) übriggeblieben waren. Alles andere war im Laufe der Jahrhunderte durch Schenkung oder Diebstahl abhanden gekommen.Beigefügt ist dem Bericht ausserdem eine erläuternde Teiltranskription
Bearbeiter: MN — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=4936
—
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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