Neuerungen in der Sozialpolitik und im Arbeitsrecht 1818-1927/28
1918/19
Achtstündiger Maximal-Arbeitstag, Aufhebung der Gesindeordnung, Anerkennung der Gewerkschaften als Vertretung der Arbeiterschaft, Kollektive Arbeitsverträge und Tarifautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Staatsbürgerliche Gleichberechtigung von Frau und Mann, Einführung des Frauenwahlrechts, Zulassung von Frauen zum Hochschullehrerberuf u.a.
1920
Betriebsrätegesetz: Bildung von Arbeiterausschüssen (Mitbestimmung) in allen Betrieben und Verwaltungen mit mindestens 20 Beschäftigten
1922
Gesetz über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den AufSichtsrat
1923
Schlichtungsordnung für Arbeitskämpfe (Zwangsschlichtung), Mieterschutzgesetz. Heimarbeiterlohngesetz: Sicherung eines ausreichenden Mindestlohnes
1924
Fürsorgepflichtverordnung: Ablösung der kommunalen Armenpflege durch staatlich geregelte Fürsorge. Neufassung der Reichsversicherungsordnung (RVO): Bis heute in den Grundzügen gültige Rechtsgrundlage der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung
1925
Gesetz über die Gesundheitsfürsorge: u.a. Wöchnerinnen-und Mutterschutz als neue Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen
1926
Neuregelung der Arbeitsgerichtsbarkeit durch die Einrichtung von Landesarbeitsgerichten und des Reichsarbeitsgerichts
1927
Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG): Arbeitslosenunterstützung für 26 Wochen, Finanzierung durch Pflichtbeiträge zunächst von 3% des Grundlohnes, je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen
1928
Krankenversicherungspflicht für Seeleute
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