SPD, Zentrum und Gewerkschaften lehnten es ab, Gewalt mit Gewalt zu beantworten und sahen auch keine realistische Chance für einen Generalstreik wie beim Kapp-Putsch 1920.
Der Staatsstreich gegen Preußen aus der Sicht des Zentrums und der Gewerkschaften:
Der geschäftsführende Vorsitzende der Deutschen Zentrumspartei, Reichstagsabgeordneter Joos, gab nachstehende Erklärung heraus: „Die unerhörten Vorgänge in Preußen haben stärkstes Befremden und tiefen Unwillen in der gesamten Deutschen Zentrumspartei hervorgerufen. Anhänger und Freunde der Partei wissen sich eins in der schärfsten Ablehnung von Maßnahmen der Reichsregierung, die nach unserer Überzeugung mit der Verfassung nicht zu vereinbaren sind. Ihrem Wesen als Verfassungspartei treu, legt die Deutsche Zentrumspartei feierlich Verwahrung dagegen ein, dass der Artikel 48 der deutschen Reichsverfassung nicht zur Rettung des Volkes aus äußerster Not, sondern zur Durchsetzung einseitiger Parteiwünsche benutzt wird. Wesentliche Bestandteile dieser Verfassung sind in diesen Tagen verletzt, das Recht der Länder unter Drohung mit Waffengewalt beeinträchtigt worden."
Der Allgemeine deutsche Gewerkschaftsbund, der Allgemeine freie Angestelltenbund, der Gesamtverband der christlichen Gewerkschaften Deutschlands, der Gesamtverband deutscher Verkehrs- und Staatsbediensteter, der Gewerkschaftsring deutscher Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenverbände, der Allgemeine deutsche Beamtenbund und der Deutsche Beamtenbund erließen einen Aufruf, in dem es u. a. heißt: „Die neuesten politischen Vorgänge haben die deutschen Arbeiter, Angestellten und Beamten in große Erregung versetzt. Sie müssen trotzdem ihre Besonnenheit bewahren. Noch ist die Lage in Preußen nicht endgültig entschieden. Der Staatsgerichtshof' ist angerufen. Die entscheidende Antwort wird das deutsche Volk, insbesondere die deutsche Arbeitnehmerschaft, am 31. Juli geben. Es ist die Pflicht aller gewerkschaftlichen Organisationen und aller Volksschichten, die auf dem Boden der Verfassung und des Rechts stehen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass diese Reichstagswahlen stattfinden."
Horkenbach, 1932, S. 253
1 Der Staatsgerichtshof in Leipzig bestätigte in seiner Entscheidung am 25.10.1932 einerseits die Exekutivbefugnisse des Reichskommissars, sprach andererseits aber der Regierung Braun die staatsrechtliche Vertretung Preußens im Reichsrat zu.
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