Das Ende der Reparationen und der „Preußenschlag"
Fast unmittelbar nach der Regierungsübernahme begab sich von Papen zusammen mit Reichsfinanzminister Schwerin von Korsika zu der von seinem Amtsvorgänger mit den Gläubigerstaaten vereinbarten Reparationskonferenz von Lausanne (16.6.-10.7.1932), um dort den Erfolg der zähen Revisionspolitik Brünings für sich und seine Regierung der „nationalen Konzentration" verbuchen zu können. Am 10. 7.1932 erfolgte die Unterzeichnung der Lausanner Verträge, die das Kapitel der Reparationszahlungen endgültig beschlossen.
Das Ergebnis der Konferenz von Lausanne würdigte von Papen in einer Rundfunkansprache, 10. 7. 1932:
Das Ziel der Lausanner Konferenz, die völlige Beseitigung der Reparationen, ist erreicht. In keiner wie immer gearteten Form wird Deutschland vom 1. Juli 1932 ab Reparationen aufzubringen haben. Der Young-Plan ist gefallen. Zahlungen von über 33 Milliarden Mark, mit Jahresleistungen von rund zwei Milliarden, sind beseitigt.
... Die endgültige Beseitigung der Reparationen stellt unsere Unabhängigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht vollkommen wieder her, sie beseitigt alle Bindungen, die bisher noch aus dem Young-Plan bestanden. Das Reich gewinnt die volle Souveränität über Reichsbahn und Reichsbank zurück. In wirtschaftlicher Hinsicht wird diese Lösung den deutschen Kredit neu fundieren und damit eine der wesentlichsten Voraussetzungen für die Erholung der deutschen Wirtschaft schaffen.
... Politisch bedeutet das Ergebnis der Lausanner Konferenz den Beginn einer neuen Ara unter den Völkern.
... Der neue Zeitabschnitt der heute für das deutsche Volk beginnt, die nun wiederhergestellte wirtschaftliche Freiheit und die Unabhängigkeit von den anderen Ländern werden es der deutschen Regierung ermöglichen, nun auch die politische Freiheit zu erkämpfen. Unser Weg von der heute erreichten wirtschaftlichen Liquidierung des Krieges wird und muss zum Frieden in Ehren führen. Darin weiß sich heute die deutsche Regierung mit dem gesamten deutschen Volk einig.
Horkenbach, 1932, S. 23217.
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