PRIVILEG KÖNIG KARLS DES GROSSEN FÜR DAS KLOSTER HERSFELD | |
Quierzy 775 Januar 5 |
Sturmi, Schüler des hl. Bonifatius, hatte seit 736 mit zwei Gefährten in dem in der Einöde Buchoma liegenden Hersfeld als Einsiedler gelebt, bis er im Auftrage seines Lehrers im Jahre 744 das Kloster Fulda gründete. An der Stelle von Sturmis Einsiedelei gründete Lull, des Bonifatius Nachfolger auf dem Mainzer Bischofsstuhl, zwischen 765 und 775 sein Benediktinerkloster, ohne daß sich eine Siedlungskontinuität schlüssig beweisen ließe. Auf dem Reichstag zu Quierzy am Jahresbeginn 775 übergab Lull seine den Aposteln Simon und Judas Thaddaeus geweihte Stiftung dem Frankenkönig Karl dem Großen zu eigen.
Mit dem vorliegenden, sprachlich schwer verständlichen Diplom erteilte der König seinem Kloster weitgehende Privilegien: Er nahm es in seinen Schutz, beschränkte die Rechte weltlicher und geistlicher Amtsträger und verlieh ihm das Recht der freien Abtswahl. Hersfeld trat dadurch in die Reihe der Reichsklöster ein, wie vor ihm schon Fulda 765 bzw. 774 und Lorsch 772. Noch auf dem Reichstag zu Quierzy stattete der König Hersfeld wie die beiden älteren Reichsabteien zuvor mit zahlreichen und ansehnlichen Schenkungen von Rechten und Gütern aus, denen er später weitere folgen ließ. Allein die kirchliche Exemtion von der Gewalt des zuständigen Diözesanbischofs erhielt Hersfeld wie auch Lorsch im Gegensatz zu Fulda nicht. Es blieb also kirchlich seinem Diözesanbischof, dem Erzbischof von Mainz, unterstellt.
K.H.
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