Dokument 26
Im Münchener Hitler-Prozeß würdigte der zuständige Staatsanwalt Dr. Stengelein die "deutsche Gesinnung" des Angeklagten Hitler, 19. Verhandlungstag, 21.3.1924
Urheber
Staatsanwalt Dr. Stengelein
Datum
21.03.1924
Bestand/Sign.
Der Hitler-Prozeß vor dem Volksgericht in München. 2. Teil, München 1924, S.8
Im Münchener Hitler-Prozeß würdigte der zuständige Staatsanwalt Dr. Stengelein den Angeklagten Hitler, 19. Verhandlungstag, 21.3.1924
Hitler ist aus einfachen Verhältnissen hervorgegangen, er hat im großen Krieg als tapferer Soldat seine deutsche Gesinnung bewiesen und nachher aus kleinsten Anfängen heraus, in mühsamer Arbeit eine große Partei, die nationalsozialistische deutsche Arbeiterpartei geschaffen, wobei die Bekämpfung des internationalen Marxismus und Judentums, die Abrechnung mit den Novum berverbrechern und die Ausbreitung des nationalen Gedankens in allen Volkskreisen, besonders auch in der Arbeiterschaft, die wesentlichen Programmpunkte waren. Über seine Parteipolitik habe ich kein Urteil zu fällen, sein ehrliches Streben aber, in einem unterdrückten und entwaffneten Volke den Glauben an die deutsche Sache wieder zu erwecken, bleibt unter allen Umstän den ein Verdienst. Er hat hier, unterstützt durch seine einzigartige Rednergabe, Bedeutendes geleistet. Wurde er auch durch die Kampfstimmung in den Reihen seiner Anhänger zu einer einseitigen Einstellung geführt, so wäre es doch ungerecht, ihn als Demagogen zu bezeichnen; vor diesem Vorwurf schützt ihn die Echtheit seiner Überzeugung und die uneigennützige Hingabe an die von ihm selbst gewählte Lebensaufgabe...Auch bei der Tat, die jetzt abzuurteilen ist, war nicht so sehr persönlicher Ehrgeiz, wenn er auch zweifellos eine Rolle mitspielte, als höchste Begeisterung für die deutsche Sache als Beweggrund ausschlaggebend. Als Mensch können
wir Hitler unsere Achtung nicht versagen, so schwer auch sein Verbrechen, so groß auch sein Verschulden ist.
Der Hitler-Prozeß vor dem Volksgericht in München. 2. Teil, München 1924, S.8
Hitler wird zur Mindeststrafe von 5 Jahren Festungshaft verurteilt, aber schon im Dezember 1924 auf Bewährung entlassen. In der Haft in Landsberg am Lech schreibt Hitler "Mein Kampf".
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