Dokument 6
Mitteilung des Polizeipräsidenten Hohenstein über das Urteil im Fall Gerland, Kassel, den 9. Oktober 1930.
Urheber
Polizeipräsident Dr. Adolf Hohenstein
Datum
09.10.1930
Bestand/Sign.
HStAM Best. 165 Nr. 6971 Bl. 9
Bestand/Inventar
Eine Seite
Mitteilung des Polizeipräsidenten Hohenstein an den Regierungspräsidenten in Kassel über das Urteil im Fall Gerland: Gerland und Blankmeister wurden wegen Sachbeschädigung und wegen Übertretung der Reg.-Pol.-Ordnung über das öffentliche Anzeigewesen vom 12. Juni 1927 zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von je zehn Reichsmark verurteilt; der in der selben Sache Angeklagte Gerstenmeyer ist nicht zur Verhandlung erschienen.
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