Der Landrat an den Bürgermeister der Stadt Bünde und die Amtsbürgermeister des Kreises: Anordnung die Gräber russischer Staatsangehöriger auf den Friedhöfen des Kreises zu pflegen und auf jedem dieser Friedhöfe einen Gedenkstein zu errichten, auf dem in deutscher, russischer und englischer Sprache folgender Wortlaut zu lesen sein soll: "Hier liegen diese Sowjetunionsgenossen begraben, die in faschistischer Gefangenschaft in den Jahren 1941-45 gestorben sind." Anbei Skizzen zur Ausführung der Gedenksteine, Herford, den 11. September 1945.
Drei Skizzen zur Verfügung vom 11. September 1945.
Der Landrat an den Bürgermeister von Kirchlengern: Erneute Anordnung zur Grabpflege und Errichtung eines Gedenksteins, Herford, den 4. Oktober 1945.
Die Kirchengemeinde Mahnen äußert ihre Bedenken zur Anbrinung des Sowjetsterns an dem Gedenkstein als ein Symbol des sowjetischen Staates, da es als Parteizeichen der Kommunistischen Partei Deutschlands gedeutet werden könnte. Einher geht eine Weigerung, Parteizeichen gleich welcher Art auf kirchlichen Friedhöfen zu errichten, Mahnen (Löhne), den 8. Oktober 1945.
Der Landrat an den Bürgermeister von Bünde und die Amtsbürgermeister des Kreises: Bekanntgabe des Befehls der Alliierten Militärbehörde, sämtliche Personenangaben zu Bürgern der Sowjetunion und staatenlosen Personen bis zum 20. Oktober 1945 einzureichen. Weiterhin Hinweis, dass es sich bei der Aufstellung der Gedenksteine um einen Befehl der Militärregierung handelt, mit besonderem Hinweis für den Löhner Bürgermeister, dass aus diesem Grund die Anbringung des Hoheitszeichen der Sowjetunion nicht verhindert werden könne, Herford, den 18. Oktober 1945.
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