Dokument 4
Zusammenfassung des Urteils im Freisler-Prozess und Einschätzung über den Erfolg einer Berufungsverhandlung
Urheber
Der Regierungspräsident Kassel, Dr. Friedensburg
Datum
06.02.1931
Bestand/Sign.
HStAM 165, 6938, Bl. 72-73R
Der Regierungspräsident schreibt, dass die Begründung des Urteils im Freisler-Prozess das Vorgehen des Polizeipräsidenten Dr. Hohenstein am 18.06.1930 rechtfertige, nicht jedoch das des Polizeioberstleutnants Schulz. Er teilt mit, dass er und der Oberstaatsanwalt eine Berufung für aussichtslos halten und die vorsorglich eingelegte Berufung daher zurückziehen würden.
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