Nachdem der Stadtverordnetenvorsitzende Hofacker den Wortlaut eines Antrages der Nationalsozialistischen und eines Antrages der Deutschnationalen Stadtverordnetenfraktion, beide die Auflösung einer nationalsozialistischen Versammlung durch die Polizei am 18.06.1930 betreffend und beide am 23.06.1930 in der Stadtverordnetenversammlung Kassel gestellt, wiedergegeben hat, beschreibt er die Vorgänge, welche sich während der Begründung des Antrags der Nationalsozialisten durch Dr. Freisler ereigneten. Er habe Dr. Freisler mehrmals wegen Beleidigung diverser Mitglieder des Hauses zur Ordnung rufen und ihm schließlich das Wort entziehen müssen. Weiterhin sei mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Ausschluss Dr. Freislers für zwei Sitzungen beschlossen worden. Freisler hätte auch nach dreimaliger Aufforderung den Saal nicht verlassen und sich damit des Hausfriedensbruches schuldig gemacht, was geahndet werden müsse.
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