Dokument 24
Beilage der Presseabteilung zum Kriegs-Korps-Verordnungs-Blatt für das XI. Armeekorps, Über die Verordnung Ic Nr. A 2450, Nr. 1 Flugblätter und Druckschriften, Cassel, 8. August 1916.
Urheber
Presseabteilung des XI. Armeekorps; Chef des Stabes, Oberst Freiherr von Tettau
Datum
08.08.1916
Bestand/Sign.
HStAM 165, Nr. 1213, Bd. 1, Bl. 134v
Bestand/Inventar
1 von 5
Es werden Druckerzeugnisse genannt, die durch die Zensur verboten sind, darunter fallen:
1. Werke (hier: Kapp, Die nationalen Kreise und der Reichskanzler), auf denen die Angabe des Druckers und Verlegers fehlt
2. Flugblätter, die den den U-Boot-Krieg fordern
3. pazifistische Schriften (hier: Dr. Alfred H. Fried, Vom Weltkrieg zum Weltfrieden, Zürich 1916.)
Bearbeiter: jm — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=1833
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