Dokument 15
Geheimer Erlass des stellv. Generalkommandos XI. Armeekorps Ib N2 9700/16, Cassel 16. Mai 1916.
Urheber
Chef des Stabes, Oberst Freiherr von Tettau
Datum
16.05.1916
Bestand/Sign.
HStAM 165, Nr. 1213, Bd. 1, Bl. 91v
Bestand/Inventar
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Die Menschenansammlungen vor den Lebensmittelgeschäften sollen nach Möglichkeit durch eine Umstrukturierung der Lebensmittelverteilung unterbunden werden, da in den Warteschlangen oft geschimpft und gehetzt werde. „Böswillige Hetzer“ sollen „durch unauffällige Beobachtung [...] festgestellt und zur Verantwortung gezogen werden“
Bearbeiter: jm — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=1826
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