Die ehemaligen Mainzer Ämter Amöneburg und Neustadt werden am 15. September 1802 offiziell von Hessen-Kassel in Besitz genommen.
Übernahme von Gebieten des ehemaligen Erzbistums Mainz durch Hessen-Kassel
Am 15. Sept. 1802 traf die zur provisorischen zivil. Besitzergreifung ernannte Kommission [...] auf der Amöneburg ein. [...] Den Magistrats=Personen, so wie den zusammen berufenen Vorstehern sämmtlicher Dorfschaften, eröffnete die Kommission auf dem Rathhause zu Amöneburg und Neustadt den Endzweck ihrer Sendung; sicherte auch ihnen und einem jeden einzelnen Unterthanen sein Eigenthum und völlige Religionsfreiheit1 zu, und ließ durch den Kommissionssekretär, Regierungs=Assessor Rieß, denselben das Patent förmlich publiziren, und solches darauf in den Städten an den Rathhäusern und Thoren, in den Dörfern aber an öffentlichen und gewöhnlichen Plätzen anschlagen. Alles diese geschah nicht nur ohne den allergeringsten Widerspruch, sondern es äußerten sogar mehrere Dorf=Vorstände bei der öffentlichen Versammlung [...] laut den Wunsch: Wollte Gott! es wäre dieses schon vor sechs Jahren geschehen! [...]
Bei dem Aussteigen der Gesandten an der Schloßbrücke, wurden sie von einem Haufen junger weißgekleideter, mit Blumen und Kränzen geschmückter Mädchen unter einer Ehrenpforte empfangen, welche wechselweise in Versen die Feier dieses Tages zu beschreiben, und ihre Gefühle auszudrücken bemühet waren, und die zwei jüngsten Töchter des Ober=Amtsverwesers Dorn überreichten zwei Blumensträuße.
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1 Weil die Kommissarien bei dieser Gelegenheit in der bei Zivil=Geschäften in Hessen eingeführten schwarzen Kleidung erschienen und mit Wärme von der Nothwendigkeit einer ungestörten Gottesverehrung nach eines jeden Glauben redeten, so wurden dadurch einige der Dorfvorsteher bewogen, solche für lutherische Geistliche zu halten.
aus: Justi, Karl Wilhelm (Hrsg.): Hessische Denkwürdigkeiten, 4. Theil, Marburg 1805, S. 70 ff.
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