Den "gemeinen" Ständen ist es verboten, Luxuswaren zu kaufen und zu verwenden. Die "Verordnung gegen das allzustark eingerissene Caffé-Trinken" muß mehrfach verschärft werden. Trotzdem versuchen viele Bürger einen Dispens zu erhalten. Der Dispens für eine Hebamme zeigt, wie schwer es gefallen ist, das Kaffeeverbot durchzusetzen. Den Juden wird die Befreiung fast immer verweigert.
Gnedigste Dispensationes von dem Verbott des Coffée-Trinckens 1773 etc.
Nachdem Wir die Supplicantin von dem ergangenen Verbott des Coffée-Trinckens dergestalt gnädigst dispensiert haben, daß sie jedoch den auf den Coffée neuerlich gesetzten Import davon behörig entrichten und denen Persohnen, welchen das Coffée-Trincken Verbotten ist, solchen nicht vorsetzen, mithin kein unerlaubtes Coffée-Gelage bey sich gestatten soll: So haben diejenige, welche es angehet, sowohl, als Supplicantin selbst, sich darnach unterthänigst zu achten.
Caßell den 4. Jul. 1775
Ad Mandatum Speciale Smi.
v[idi]t. Lozz
Die Hebamme Louise Werners zu Exten wird von dem Verbott des Coffée-Trinckens g[nä]d[i]gst dispensirt.
StAM Best.: 5. Hessischer Geheimer Rat Nr. 848
Designation nachfolgende SchutzJuden, welche um Dispensation zum fernern Cofféetrinken nachsuchen.
1. Der Judenschaft Vorsteher Leckes und Gelderheber Jacob zu Marburg
2. Abraham Wertheim zu Eschwege
3. David Wolff "
4. Leyser Katzenstein "
5. Meyer Baremann und Gumbert Kugelmann zu Abterode
6. Isaac Levi und Meyer Wertheim zu Eschwege
Resol. d. D. Caßel d. 27 April [1773]
abgeschlagen
Zum Haupt Protocoll vom Monath October 1773:
[...] ad 7 Nr.1 Des SchutzJuden Jacob Süsmanns Ehefrau ist bewandten Umständen nach und da sie auf Befehl des Medici ihrem kranken Kinde Coffé geben müssen, die Strafe zu erlassen, jedoch sie sich ansonsten der Cofféordnung gnädigst zu betragen.
v[idi]t Lozz
StAM Best. 5. Hessischer Geheimer Rat Nr. 832 ("Hierinnen finden sich diejenige, denen das nachgesuchte Coffée Trinken gestattet und abgeschlagen worden. 1773")
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