Privilegien für französische Facharbeiter aus den Jahren 1686 und 1687.
Drei Privilegien für Produzenten von Luxusgütern
I.
Nachdem wir Supplicirendem Französischen Seiden Stoffmacher Florent Butin die unsern vor die ahnhero geflüchteten Franzosen den 12. Dec[em]br. ao. 1685 ausgelaßenen Edict enthaltene Freyheiten und privilegia auf Zehn Jahr lang in gnaden eingewilligt haben, alß haben sich unsere Beamten wie auch Bürgermeister und Rath allhier danach gehörig zu achten, und Supplicanten ermelte Zeit über aller in oberwehrtem Edict begriffenen Freyheiten genießen zu laßen.
Cassel d. 23. Dec[em]br. 1687
Auf
Florent Butin französischen SeydenStoffmachers supplic.
StAM Best. 5. Hessischer Geheimer Rat Nr. 9733
II.
Demnach Wir Supplicanten Isaac du Chemin auf Zwantzig Jahr lang Freyheit von allen oneribus verstattet und ihm dabey den titul de Marchand et Miroitier [Spiegel] de la Cour aus gnaden beygeleget haben, alß befehlen wir unsern Beamten, wie auch Bürgermeistern und Rath alhier gnädigst, sich hiernach der Gehör zu achten und Supplicanten solche Zwantzig Jahr über von allen oneribus zu verschonen.
Weisenstein d. 30. Juny 1687.
Auf
des Franzosen Isaac du Chemin supplic.
StAM Best. 5. Hessischer Geheimer Rat Nr. 9735
III.
Auf Zwölf Jahre lang verstatten Wir Supplicanten derogestalt Freyheit in gnaden, daß er sich auf seine eigene Kosten estabiliren solle, Unsern hiesigen Beamten, wie Bürgermeister und Rath gnädigst befehlend, solche Zeit über denselben vor allen oneribus frey und ohnbelastet zu laßen.
Cassell den 23. April 1686
Uf
des EdelsteinSchleifers
Jaques de Marolles supplic.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.