Martin Luther antwortet am 10. April 1540 und bittet darum, seinen Ratschlag geheimzuhalten.
Martin Luthers Antwort auf die Nachricht von der Eheschließung mit Margarethe von der Sale
Dem Durchleuchtigen, hochgebornen fursten und herrn, Herrnn Philipps, Landgraven zu Hessen, graven zu KatzenElbogen, Zigenhain, Dietz und Nida, meinem gnedigen herrnn.
G.V.f. Durchleuchtiger, hochgeborner furst, gnediger herr! Ich hab E.f.g. schrifft empfangen, darin ich mercke, das E.f.g. guter Dinge sey uber unserm gegebenen ratschlag, den wir gern heymlich sehen halten. Es hat mir aber M. Philipps noch nicht davon, das E.f.g. anzeigen, geschrieben. Wirds aber wol thun, oder mundlich sagen. Wir woltens aber gern darumb heymlich lassen seyn, umb des exempels willen, wilchem hernach yderman, auch zu letzt die groben baurn folgen wollen, villeicht eben so gros oder grosser ursachen, sie weren ia oder nicht, fur wenden, dadurch wir denn gar viel zu schaffen mochten kriegen. Derhalben sich E.f.g. wolten hierin verheissen haben. Unser lieber herr sey mit e.f.g. ynn allen gnaden, Amen.
[Wittenberg,] Sonnabents nach Quasi Modogeniti [10. April] 1540.
E.f.g.
Williger
Martinus Luther.
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