Der "Burgfrieden" derer von Lehrbach vom 12. Dezember 1491 illustriert, wie wichtig für eine adelige Familie der Erhalt der Burg war.
Burgfrieden der von Lehrbach vom 12. Dezember 1491
[...]
Wir sollen und wollen auch itzund an und noch hinfürter von dato unsers Burgfriedensbrief alle Jahr jährlich einen Vorständer und Baumeister uf Sanct Martins Tag zu gemeiner Noth und Nu[t]ze des Baues an unserem Schloß Lehrbach aus uns Ganerben allen vorgenan[n]t, jährlich umb von einem Stam[m] zum andern, kiesen und se[t]zen. Und welchen wir also sämtlich oder der mehrere Theil also kiesen wurden, der soll den Zehenden vor Lehrbach und Balderstorf und alles, das an und in unsern gemeinen Bau gehöret, nach Inhalt dieses Briefe getreulich fürdern, ufnehmen und wahren und davon an unserm gemeinen Schloß Lehrbach Macht haben zue bauen, doch mit Rath der Ganerben. Und ob einer oder mehr das zu thun nicht verwilligen wolte, wann dann der Mehrertheil den Bau verwilligte, solte er durch die Abfälligen nicht verhindert werden. Und was dann ein Baumeister von den gemeinen Gefällen eingenommen und verbauet hette, solte er alle Jahr jährlich uf den genannten S[anct] Martins Tag kundlich berechnen in Gegenwärtigkeit der Ganerben. Und was er dann in seinem Jahr nit verbauet hette, das solte er dem neu gekohrnen Baumeister wiederumb kundlich überliefern, alles in Beysein der Ganerben.
[...]
Auch so soll unser Ganerben oder Erben keinen unsers Lehnbriefs über unser Schloß Lehrbach haltend, auch ander Brief, so wir sonst haben über samtliche andere Güter melden, in keine Weis unser keiner besonders halten, dann wir sollen und wollen solche Brief in unsere gemein[sam]e Kisten uf unsern Thorn (Turm) ligen und gelegt haben, so daß unser keiner sonder des andern Zuthun dazu entkommen mögte.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.