Anhand einer Urkunde aus dem Jahre 1249 läßt sich fast eine "hessische" Lehnspyramide erstellen.
Eine Lehnspyramide, die die lehnsrechtlichen Abhängigkeiten hessischer Adeliger spiegelt.
Eine Urkunde vom 9. Februar 1249 hält diese Abhängigkeiten fest.
Werner, Johanniterbruder und vordem Graf zu Battenberg, Konrad von Itter, Heinrich von Uttershausen, Eckebert Pleban zu Frankenberg, Anton zu Goddelsheim und Gottfried von Lauterbach bekunden, daß Hugo gen. von Heiligenberg gegen das Kloster Haina Anspruch auf den Zehnten im Dorf Altengrüsenn erhoben hat. Da auf einem zu Lichtenfels angesetzten Tag beide Parteien auf ihrem Recht beharrten, übertrugen sie die verbindliche Entscheidung des Streites den Ausstellern, die sich je nach Stand, die Geistlichen bei Ordensregel und Oboedienz, die Freien bei Treue und Ritterehre und die Ministerialen bei der ihrem Herrn geschuldeten Treue und Mannschaft verpflichtet haben. Sie stellten dann fest, daß der Zehnte vordem zu verschiedenen Zeiten und Orten von Bruno und Volpert von Allendorf und den Brüdern Hermann und Dietrich von Münden dem Edlen Hugo [von Uttershausen] und seinem Bruder Werner, von diesen den Grafen Wicker und Gottfried von Reichenbach, von denen wiederum Graf Hermann von Oralmünde und von ihm endlich dem Abt von Hersfeld aufgelassen worden war, wobei alle ihr jeweiliges Recht zugleich dem Kloster Haina übertrugen; dies alles geschah, als der mitausstellende Bruder Werner noch Richter zu Stift war. Sie sprachen den Zehnten auf Grund dieser Tatsachen dem Kloster zu und lassen Hugo [v. Heiligenberg] geloben, es künftig nicht mehr zu belästigen.
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