Regest der neuen Stadtverfassung des Landgrafen Ludwig I. für Marburg vom 24. November 1428
Landgraf Ludwig I. bestimmt, daß die Zünfte und die Gemeinde der Stadt Marpurg 4 Männer wählen sollen, welche gemeinsam mit den 12 Schöffen alle Geldangelegenheiten der Stadt Marpurg beraten sollen, von denen jährlich 2 - 3 neu gewählt werden müssen. Auch sollen unter den Schöffen nicht mehrere aus einem und demselben Geschlechte sein; der Rat soll nach und nach aussterben und an seiner Stelle die 12 Schöffen und die genannten Vier treten.
Können diese eine Sache nicht erledigen, so sollen die Vier es an die Zünfte bringen oder weiter an den Landgrafen und seine Amtleute. Jeder soll Schoß zahlen nach seinem Eide und binnen 3 mal 14 Tagen erlegen; die Schöffen wählen einen Bürgermeister, die Vier einen Unterbürgermeister aus ihrer Mitte. Die Schöffen und Vier wählen einen und die Gemeinde einen zu Baumeistern, desgleichen je einen, welcher die Ratkäufe, Brot, Wein, Fleisch etc. besieht.
Bürgermeister und Unterbürgermeister richten die Botschaften aus und bezahlen sie; wegen der jährlichen Rechnungsablegung sollen Bürgermeister, Schöffen, Rat und die Vier die "freunde" des Landgrafen erbitten, die Rechnung zu hören; jeden Frevel in der Stadt und im Schlosse sollen Rat und Gemeinde mit den landgräflichen Amtleuten unterdrücken helfen. Der Landgraf behält sich das Recht vor, diese Artikel jeder Zeit zu ändern
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