Der Chronist Wigand Gerstenberg beschreibt in seiner Stadtchronik von Frankenberg recht anschaulich die Gründung der Neustadt Frankenberg. Das Stadtrecht, das er in derselben Chronik aufgenommen hat, hält die Rechte einer neugegründeten Stadt des 14. Jahrhundert fest.
Die Beschreibung der Gründung der Neustadt in Frankenberg
aus der "Chronik der Stadt Frankenberg" von Wigand Gerstenberg
Als man schrieb nach Gottes Geburt 1336, da ließ der vorgenannte Fürst, Landgraf Heinrich, der Sohn Landgraf Ottos, den Hain unterhalb des Schlosses zu Frankenberg abhauen und die Neue Stadt bauen. [...] Er setzte ein Wachsgeld fest für die Kerzen zum Schloß. Er gab ihnen auch zwei Siegel, ein großes und ein Secret und erlaubte ihnen einen eigenen Rat neben den sechs Schöffen; auch [verlieh er ihnen das Recht,] ein eigenes Halsgericht [abzuhalten]. Er gab ihnen auch viele Freiheiten und Rechte, damit sie eine feste Mauer mit sicheren Toren und Gefängnissen im Laufe der Jahre bauen konnten, was sie auch taten.
[...] Als nun die Neue Stadt Frankenberg gegründet worden war, da begann man dort, fremdes Bier aus anderen Städten zu verkaufen, woran sie in der alten Stadt gehindert worden waren. Deshalb ließ der Fürst das verbieten. Er gab den Altstädtern einen offenen Brief in Latein mit dem Inhalt: In der Neuen Stadt Frankenberg, welche erst vor kurzem gegründet ist, darf niemand fremdes Bier, das in anderen Städten und Dörfern gebraut worden ist, hineinbringen, um es zu verkaufen oder auszuschenken; sondern das Bier allein, das in der Alten Stadt oder der Neuen Stadt selbst gebraut wird, dürfen alle gemeinsam ausschenken oder verkaufen. Datum 1336, am Peter und Paul Tag (29. Juni)
Die Stadtrechte aus derselben Chronik:
[Nachdem es über die Besetzung der Ratsstellen, der Schöffen und über Rechte der Zünfte zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen dem Burgvogt und den Bürgern gekommen war, schränkte Landgraf Heinrich die Macht der Schöffenfamilien mit einem Brief ein.]
Wenn ein Schöffenamt in Frankenberg frei wird, so sollen die anderen Schöffen daselbst einen an seiner statt wählen, von dem sie glauben, nach ihrem Eid, daß er geeignet sei, der den Herrn dem Land und Leuten und der Stadt nützlich und gut ist. Auch sollen sie fürderhin nicht mehr einen Vater mit seinen zwei Söhnen oder drei Gebrüder in das Schöffenamt wählen. Außerdem sollen die Handwerker daselbst keinerlei Zunft oder Bruderschaft untereinander halten, nur allein die Wollenweber. [Weiter verspricht der Brief,] daß der Fürst den Schöffen zu Frankenberg alle Freiheiten und Gnade zusichert, die die Schöffen zu Marburg von den Fürsten zugebilligt bekommen haben.
Datum 15. Okt. 1368
Nachdem die Zünfte aufgelöst worden waren, baten die Bürger wieder um den Wochenmarkt, da dieser vormals mit großem Geld von der Zunft abgekauft worden war. Da gab ihnen der alte Fürst ihren Wochenmarkt wieder nach Weisung eines Briefs, der also lautet:Wir, Heinrich von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, bekennen für uns und unsere Erben öffentlich mit diesem gegenwärtigen Brief, daß wir durch besondere Gunst und Gnade unserer Stadt und unseren Bürgern zu Frankenberg für ihre Wochenmärkte, je des Freitags von mittags an, und den Tag auf und vor den nächsten Sonnabend danach zumal und alle ihre Jahrmärkte, zu welcher Zeit sie auch sind, wegen des Kaufens und Verkaufens, ewigen [Markt]frieden und [Markt]freiheit verleihen. Und in den Marktfrieden und die Freiheit sind auch alle eingeschlossen, die die Wochenmärkte und Jahrmärkte um des Kaufens und Verkaufens willen besuchen und darauf kommen. Auch die Leute, die von Rechts wegen kein Geleit haben, und auch jeder, der auf die Märkte kommt, soll die Freiheit und den Frieden halten und kein Vergehen verüben. Wer aber diese Freiheiten bricht, der soll sich nicht auf diese Freiheit und diesen Frieden berufen und er soll ihn auch nicht genießen. [...]
Gegeben zu Marburg, 21. Juni 1371
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