Dokument 4
Auszug aus dem Sachsenspiegel des Eike von Repgow über Buß- und Manngelder, um 1230
Urheber
Eike von Repgow (um 1180 - bis nach 1233)
Datum
1230
Bestand/Sign.
Druck: Walter Koschorreck (Hrsg.), Der Sachsenspiegel in Bildern [...], insel taschenbuch 218, zusammengestellt nach S. 88 und 96
Bestand/Inventar
1
Die Höhe der zu zahlenden Bußen war vom Stand, vom "Wert", eines Menschen abhängig.
Buß- und Manngelder aus dem Sachsenspiegel
| Bußgeld | Manngeld |
Fürsten und Freie Herren Schöffenbare Leute Bargilden (freie Grundbesitzer) Freie im Land (ohne Grundbesitz) Zinsbauern Tagelöhner | 30 Schillinge in Gold 30 Schillinge in Silber 15 Schillinge 15 Schillinge 20 Schillinge u. 6. Pf. 2 Wollhandschuh 1 Mistgabel | 18 Pfund Pfennige 18 Pfund Pfennige 10 Pfund Pfennige 10 Pfund Pfennige 9 Pfund Pfennige 1 Haufen Weizen von 12 Ruten Maß |
Zur Information:
Die Höhe der zu zahlenden Bußen war vom Stand, vom "Wert", eines Menschen abhängig
Bußgeld ist die Zahlung des Missetäters an den Kläger, d.h. ein Fürst erhielt als Sühne 30 Schillinge, ein Tagelöhner Wollhandschuhe und eine Mistgabel.
Manngeld oder Wergeld ist die Buße für die Tötung eines Mannes.
Bearbeiter: En — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=1219
—
URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/index.php?exp=141
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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