Dokument 7
Marburgs Oberbürgermeister Bleek informiert den RP Kassel über die Einrichtung von Verbraucherausschüssen, 5. Dezember 1947.
Urheber
Datum
05.20.1947
Bestand/Sign.
HStAM Best. 401/39 Nr. 276
Um die Verteilung der knappen Verbrauchsgüter nach Kriegsende gerechter zu gestalten, bilden sich in manchen hessischen Städten Verbraucherausschüsse. Die Mitglieder sind von den Städteparlamenten gewählt und beraten das jeweilige Wirtschaftsamt der Stadt bei den Entscheidungen, wem welche Anträge zu bewilligen sind und wem nicht. Kriterien sind Bedürftigkeit, aber auch das politische Verhalten der Antragsteller während der NS-Zeit. Das Landeswirtschaftsamt fördert die Einrichtung solcher Ausschüsse und macht sie im November 1947 landesweit obligatorisch.
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