Das zum damaligen Zeitpunkt gemeinsam von Albert Südekum (MSPD) und Hugo Simon (USPD) geführte preußische Finanzministerium strich die geltend gemachten Summen rigoros zusammen: Für die Aufwandsentschädigungen, die sich am tatsächlichen Verdienstausfall orientieren sollten, wurde eine Höchstgrenze von fünf Mark festgesetzt. Die eingereichten Reisekosten wurden nicht anerkannt. Die Anzeigenkosten sollten nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Zudem wies das Ministerium darauf hin, dass den Räten insgesamt keine Pauschalen ausbezahlt, sondern ausschließlich belegte Kosten erstattet würden und dass die Räte sich im Übrigen jedweden Eingriffs in die Kassenverwaltung zu enthalten hätten. Die Regierung Kassel, die sich dementsprechend verhielt, besaß somit eine von sozialdemokratischen Politikern legitimierte Handlungsanweisung, mittels derer sie über die finanzielle Abhängigkeit die politischen Aktivitäten der Räte kontrollieren und bei Bedarf eindämmen konnte.
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