Das stellvertretende Generalkommando druckte am 1. Dezember 1915 erneut eine Verfügung ab, die der Zuchtlosigkeit der Jugend entgegenwirken sollte. Dazu gehörte, Vereinssitzungen nach Möglichkeit nicht in Wirtshäusern stattfinden zu lassen, um Jugendliche vom Alkohol- und Tabakkonsum abzuhalten. Außerdem hatten die Landratsämter bzw. Polizeiverwaltungen Vorführungen für Jugendliche in Lichtspielhäusern zu genehmigen. Die Jugend sollte nach Meinung des Generalkommandos ausschließlich Filme „belehrenden Inhalts“ sehen. Der kommandierende General von Haugwitz mahnte in einem begleitenden Aufruf, dieses Ziel nicht nur durch Verbote erreichen zu wollen, sondern Schulverwaltungen und andere Dienststellen müssten Jugendlichen Freizeitbeschäftigungen wie „Turnen, Spiel und Wanderung“ bieten.
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