Dokument 5
Kriegsfürsorge für nicht wieder dienstfähig werdende Soldaten 1. Dezember 1915 in: Kriegs-Korps-Verordnungs-Blatt für den Bereich des XI. Armeekorps Cassel Nr. 2 vom 4. Dezember 1915
Urheber
Stellvertretendes Generalkommando Cassel, Chef des Stabes Oberst v. Tettau
Datum
01.12.1915
Bestand/Sign.
HStam Best. 165 Nr. 1213 Bd. 1, Bl. 8 r
Bestand/Inventar
1
Das stellvertretende Generalkommando ordnet zum 1. Dezember 1915 an, den dienstunfähigen Soldaten in den Genesenenkompagnien einen Offizier voranzustellen. Dieser Offizier soll zum einen die Anordnungen der Kriegsfürsorgestellen mit denen des Militärdienstes in Einklang bringen. Zum anderen hat er dafür sorgen, dass die ehemaligen Soldaten die Weisungen der Kriegsfürsorgestellen befolgen und damit ihre Chance für eine Berufsausbildung wahrnehmen.
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