Graf Engelbert III. von Ziegenhain und Nidda beurkundet den Friedensschluss mit Landgraf Hermann II. von Hessen
1399 Oktober 1
Die vorangegangene Fehde gegen den Landgrafen hatte Engelbert gemeinsam mit seinen Brüdern Gottfried IX., Johann II., Otto und Philipp sowie mit Simon von Wallenstein und Kornrad von Urff geführt. Da Engelbert und seine Anhänger keineswegs auf alle Ansprüche gegen Hessen verzichten wollen, sollen je zwei Freunde der beiden Streitparteien eine gütliche Einigung herbeizuführen suchen. Die während der Fehde gefangen genommenen Männer sollen freigelassen werden, nachdem sie Urfehde geschworen haben. Mittels der Urfehde verpflichteten sich die Geschädigten bzw. Fehdeführer zur Einstellung der Gewaltmaßnahmen und zur Friedenswahrung.
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