Der Ritter Wilderich von Vilmar verpflichtet sich, den mit Graf Ulrich von Hanau verabredeten Gottesfrieden von Donnerstag vor Johannis bis Samstag nach Johannis zu halten.
1377 Juni 17
Die zunehmende Kraftlosigkeit und der Verfall von Rechtsprechung und Urteilsvollstreckung führten im spätmittelalterlichen Reich zu einer ausufernden Selbsthilfe in Gestalt der Fehde. Die seit dem 11. Jahrhundert abgeschlossenen Gottesfrieden versuchten, das Rauben und Morden durch eine Kombination weltlicher und geistlicher Strafen einzudämmen. Friedensbrechern wurden z.B. die Exkommunikation, die Verbannung aus der Kirche oder die Sakraments- und Grabverweigerung angedroht. Ein Merkmal der deutschen Gottesfrieden war die Verschmelzung von „pax Dei“ und „treuga Dei“. Letzteres beinhaltete Friedensgebote für bestimmte Zeiträume, meist Wochentage, kirchliche Feiertage oder bestimmte Zeiten des Kirchenjahrs.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.