Elisabeth Selbert
Elisabeth Selbert wird am 22. September 1896 als eine von vier Töchtern eines Justizangestellten in Kassel geboren. Da die höhere Schulbildung im ausgehenden Kaiserreich für Mädchen noch nicht auf der Tagesordnung steht und sich ihre Familie kein Schulgeld leisten kann, verlässt sie ohne Mittlere Reife mit 16 Jahren die Schule und arbeitet als Auslandskorrespondentin und Postgehilfin. Erst in den zwanziger Jahren holt sie über den zweiten Bildungsweg das Abitur nach, studiert als einzige Frau in Marburg, dann als eine von immerhin fünf Frauen Jura in Göttingen und promoviert 1930. Sie arbeitet fortan als Anwältin und widmet sich vor allem dem Familien- und Scheidungsrecht.
Von 1918 an engagiert sie sich in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands für die Emanzipation der Frau. Ihre Kandidatur für den Reichstag 1933 scheitert an der Machtergreifung der Nationalsozialisten. Nach 1945 gehört Selbert dem Hessischen Landesvorstand der Partei an und konzentriert sich vor allem auf Frauen-, Rechts- und verfassungspolitische Fragen. Als eine von vier Frauen im Parlamentarischen Rat wirkt sie mit an der Erarbeitung des Grundgesetzes und setzt in harten Kämpfen die Aufnahme des Artikel 3, Abs. 2 "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" in das Grundgesetz durch. Von 1946 bis 1958 gehört sie für den Wahlkreis Kassel dem Hessischen Landtag an. Dann zieht sie sich aus der aktiven Politik zurück und betreibt wieder ihre Anwaltspraxis in Kassel. Elisabeth Selbert stirbt am 9. Juni 1986 im Alter von 89 Jahren.
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