Georg August Zinn
Georg August Zinn ist einer der "Gründerväter" Hessens und der Bundesrepublik Deutschland. Er wird am 27.5.1901 in Frankfurt/Main geboren. Schon früh interessiert er sich für Politik und tritt mit 19 Jahren in die SPD ein. Nach Abschluss der Schule und drei Jahren Verwaltungsdienst studiert er in Göttingen und Berlin Jura und legt 1927 und 1931 beide Staatsexamen ab. Er zieht 1928 nach Kassel, läßt sich dort als Rechtsanwalt nieder und wird 1929 Stadtverordneter. Aufgrund seiner politischen Tätigkeit für die SPD wird Zinn zu Beginn des NS-Regimes inhaftiert. 1941 zieht ihn die Wehrmacht ein, und er gerät 1945 kurzzeitig in Kriegsgefangenschaft.
Nach seiner Heimkehr wird er Landgerichtsdirektor in Kassel, jedoch beruft ihn bereits wenige Tage später die amerikanische Militärregierung im Oktober 1945 zum Justizminister in das Kabinett von Ministerpräsident Karl Geiler - eine Funktion, die er auch nach der ersten Landtagswahl im Kabinett von Ministerpräsident Christian Stock beibehält. Er wirkt 1946 an der Erarbeitung der Hessischen Landesverfassung mit und ist 1948 Mitglied des Parlamentarischen Rates, in dem er u.a. den Vorsitz des einflussreichen Redaktionsausschusses innehat. Ab August 1949 vertritt er als SPD-Abgeordneter den Wahlkreis Kassel im Deutschen Bundestag.
Nach den hessischen Landtagswahlen 1950 wird Zinn Ministerpräsident des Landes und bleibt dies bis zu seinem Zurücktreten aus gesundheitlichen Gründen im Jahr 1969. In der Zeit von 1950 bis 1963 nimmt er als Ministerpräsident in Personalunion auch die Geschäfte des Justizministers wahr. Dem Hessischen Landtag gehört er von 1954 bis 1970 an. Er trägt die Ehrenbürgerwürde der Städte Kassel, Frankfurt am Main und Wiesbaden, das Großkreuz des Bundesverdienstkreuzes und wird mit der Wilhelm-Leuschner-Medaille ausgezeichnet. Er stirbt am 27. März 1973 im Alter von 71 Jahren.
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