Diese städtische Bekanntmachung, welche an die umliegenden Städte und Gemeinden zur Kenntnisnahme geschickt wurde, zeigt, dass Vieh- und Krammärkte ohne die Teilnahme jüdischer Händler nicht attraktiv gewesen wären. Gleichzeitig schützte die Verlegung diie Juden vor geschäftlichem Schaden.
Transkription:
Bekanntmachung
Wegen der eintretenden jüdischen Feiertage ist der auf den 27ten September fallende Marburger Viehmarkt sowohl als auch der auf den 29ten September angesetzte Michaelis Krammarkt auf Montag den 1ten October d.[ieses] J.[ahres] verlegt und angesetzt worden, an welchem letztere Tage beide Märkte zusammen abgehalten werden sollen, welches hierdurch den Handelsleuten und Marktbesuchenden bekannt gemacht wird.
Marburg am 5ten September 1821
Bürgermeister und Rath allhier
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