LUTHER und EUROPA
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KAISER KARL V. BESTÄTIGT DIE STIFTUNG DER UNIVERSITÄT MARBURG
Pergamenturkunde mit anhängendem Majestätssiegel.
Urkunden Dep.Universität Marburg, 1541 Juli 16, Regensburg.
Lit.: H. Hermelink und S. A. Kaehler, Die Philipps-Universität zu Marburg 1527-1927 (Marburg 1927), S. 18ff.
Transkription des Kaiserlichen Privilegs vom 16. Juli 1541
KAISER KARL V. BESTÄTIGT DIE GRÜNDUNG DER UNIVERSITÄT MARBURG | |
Pergamenturkunde mit anhängendem Majestätssiegel. |
Universitätsgründungen waren bisher ausschließlich vom Kaiser oder Papst ausgegangen. Philipp der Großmütige richtet 1527 seine protestantische Universität, die erste überhaupt, aus eigener Machtvollkommenheit ein. Die rechtliche Sicherung in Form von Privilegien erfolgt erst schrittweise und nachträglich, zunächst werden Fakten geschaffen. Die Anfang 1527 entstandene sog. Ordnung der Universität ist noch nichts anderes als ein Protokoll der Räte des Fürsten über geplante Berufungen von Professoren nach Marburg. Eröffnet wird die Universität am 30. Mai 1527, selbst die Freiheitsbriefe des Landgrafen ergehen aber erst am 31. August 1529. So ist es nicht verwunderlich, daß die bereits arbeitende Hochschule noch mehr als ein Jahrzehnt auf ein kaiserliches Privileg warten muß, erst damit auf universale Anerkennung als Universität und der von ihr verliehenen Grade rechnen kann. Der Kaiser läßt sich zur Ausstellung der Urkunde herbei, um Philipp aus dem protestantischen Lager abzuziehen, zu einem Zeitpunkt, „an dem der einst so selbständige Bundeshauptmann des schmalkaldischen Bundes, politisch und moralisch geschwächt durch die unglückselige Doppelehe, auf die vom Kaiser angebotene Versöhnungspolitik eingeht“ (Hermelink, S. 19), als der Kaiser selbst aber auch noch einen politischen Kompromiß im Religionsstreit auf Reichsebene für möglich hält und einen solchen über versöhnliche Gesten gegenüber dem anderen Lager arbeitet. I.A.
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