Dokument 1
Stadtrecht des Bischofs Ludwig von Münster, 17. Oktober 1311
Urheber
Bischof Ludwig von Münster
Datum
17.10.1311
Bestand/Sign.
Küch, Friedrich: Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg. Bd. 1. Marburg 1918. Nr. 1. S. 67.
Wir, Ludwig von Gottes Gnaden und Bischof zu Münster, tun kund all denen, die diesen Brief sehen und lesen hören, unseren lieben und getreuen Bürgern von Marburg durch unsere Gunst und dem Lande zum Besten:
[…]
- und wollen wir auch gebieten, dass derjenige, der Gewand macht [Tuch herstellt], es nicht schneiden soll [nicht damit handeln soll], und wer es schneidet, der soll keines machen.
Damit diese Worte von uns und von euch fest behalten werden, so haben wir diesen Brief mit unserem eigenen Siegel besiegelt.
Bearbeiter: DigA — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=10262
—
URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/index.php?exp=264
© 2024 DigAM - digitales archiv marburg /
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
nur mit Genehmigung
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.