Bernhard von Fronhausen und Hermann Zcymmerman, Bürgermeister zu Marburg, haben den Meister Johann Zcenner als Schulmeister empfangen und aufgenommen. Der Bürgermeister, die Schöffen, der Rat und die Vier, wie es von alters her gewesen ist, sind darüber übereingekommen, wie es der Schulmeister und sein Untermeister mit ihren Schülern halten sollen, insbesondere mit den Bürgerskindern, und was sie von den Schülern, die Bürgerskinder sind, als Lohn nehmen sollen und was nicht.
1-22 (siehe Artikel der "Ordnung der Marburger Stadtschule" vom 14. Mai 1431)
- Wenn sich der Schulmeistern säumig hält, oder wenn der Rat ihm seinen Abschied gewährt, so soll er das dabei belassen, und in keiner Weise mehr fordern, als ihm sein Eid, den er zu dieser Zeit getan hat, gesetzt und gegeben hat.
Großes Stadtbuch, eingelegt nach Blatt 80 mit dem Zusatz: Dem vorgenannten Meister Johann sind diese Zeilen, als man ihn an dem Freitag aufgenommen und empfangen hat, vorgelegt worden […]; Abschrift von Joh. Noeß.
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