Liebe Getreue.
Wir haben betrachtet und erkannt, was den Unsrigen aus der Verderblichkeit des Trinkens und aus der Betrunkenheit und dem unordentlichen Spiel erwächst, und darum beschlossen, solches in allen Schlössern, Städten, Dörfern und Flecken zu verbieten. Darum haben wir unseren Schultheißen aufzunehmen befohlen, euch solch ein ungehöriges Betrinken und Spielen bei einer Buße zu verbieten und niemanden solches zu tun gestatten, auch diese Gebote öffentlich unter der Glocke verkündigen lassen, sodass sich mit Unwissenheit keiner entschuldigen kann. Wer dann daraufhin in Missachtung solcher unserer Gebote sträflich gefunden wurde, so haben wir unseren Amtsleuten und Schultheißen befohlen, den deswegen zu strafen. Danach soll sich ein jeder zu richten wissen.
Gegeben zu Marpurg am Mittwoch nach st. Lucas anno 1491
Cetuala.[Des Weiteren.]
Auch ordnen wir an und wollen wir, dass die Unseren alle gebotenen Feiertage und vor allem die heiligen Sonntage ganz feiern und mit aller Arbeit und unordentlichen [ungehörigen] Werken stille stehen sollen. Und wer das nicht halten und [in der] die Feier der heiligen Tage übertreten hat, der soll uns mit zwei Pfund Wachs, eines für die Kirche bei euch und das andere für uns, verfallen sein.
Gegeben siehe wie oben.
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