Dokument 4
Erlass des Hessischen Ministers des Innern betreffend die Vorlage von Eheunbedenklichkeitsbescheinigungen vor der Eheschließung, 28. Januar 1950
Urheber
Hessischer Minister des Innern
Datum
28.01.1950
Bestand/Inventar
HStAM 401/15 Regierung Kassel Nr. 152
Die Beibringung der 1941 auf Grundlage des nationalsozialistischen „Ehegesundheitsgesetzes“ eingeführten „Eheunbedenklichkeitsbescheinigungen“ war 1946 in Hessen per Erlass verboten worden. Trotz Verbots setzten zahlreiche Standesbeamte die Praxis der NS-Zeit jedoch fort und verlangten die Bescheinigungen weiterhin, so dass der Minister des Innern 1950 erneut einschritt.
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