Dokument 3
Verordnung über die vorläufige Außerkraftsetzung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, 16. Mai 1946
Urheber
Groß-Hessisches Staatsministerium
Datum
16.05.1946
Bestand/Sign.
HStAM, Amtsbücher, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Jg. 1945-1946
Auf Grundlage der Anordnungen der US-amerikanischen Militärregierung erließ das Groß-Hessische Staatsministerium Anfang 1946 eine Verordnung, welche bestimmte, dass das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ „bis auf weiteres nicht mehr anzuwenden“ sei. Ein Verbot und damit verbunden eine Ächtung des Gesetzes blieben allerdings aus. Für die Opfer der Zwangssterilisationen bedeutete dies eine höchst unbefriedigende Situation. Weder wurde das ihnen zugefügte Leid als Unrecht anerkannt noch hatten sie hierdurch Anspruch auf Entschädigungsleistungen
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
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