Die fortdauernde reichsrechtliche Relevanz und Bedeutung des Augsburger Religionsfriedens manifestierte sich nicht nur in dickleibigen staatsrechtlichen Abhandlungen und Gesetzessammlungen, sondern auch in zahlreichen Gedenkveranstaltungen und Jubiläumsfeiern.
Abb. 1&2) Christoph Lehmann, De Pace Religionis Acta Publica et Originalia, Das ist: Reichshandlungen, Schrifften und Protocollen über die Reichs-Constitution des Religion-Friedens, 3 Bde, Frankfurt 1707.
Abb. 3) Johann Jacob Schmauß, Corpus Juris Publici S[acri] R[omani] Imperii Academicum, enthaltend des Heiligen Römischen Reichs Grund-Gesetze, Frankfurt/Leipzig 31735.
Abb. 4) „Kurtzer Historischer Bericht nebst demselben nachgefügten neu-verfertigten Jubel-Cantaten“ über das „Frieden-Danck und Freuden-Fest“ vom 28. September 1755 anlässlich des 200jährigen Jubiläums des Augsburger Religionsfriedens in der Reichsstadt Reutlingen.
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