Revision des Oberstaatsanwaltes in Marburg betreffend Urteil vom 5.6.1950 im Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 26. September 1950.
Oberstaatsanwalt Hadding legt Revision gegen das Urteil vom 5.6.1950 ein, in dem die als Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 Angeklagten freigesprochen worden waren, bzw. ihnen Straffreiheit gewährt wurde (siehe Dok88.3.0).
Von der Revision ausgeschlossen sind die Urteile gegen Paul Bohl, Heinrich Wisker und Heinrich Metzler.
Die Angeklagten Walter Biedermann, Ernst Teichmann und Otto Teichmann hätten als Rädelsführer angesehen werden müssen, ebenso der Angeklagte Hermann Mandt. Die maßgeblich von den Angeklagten Friedolin Gruß und Konrad Neebe begangenen Auschreitungen in Schweinsberg, Niederklein und Neustadt seien als Landfriedensbruch zu werten.
Vgl. Urteil vom 14.8.1951 (siehe Dok 88.6.0) und Urteil vom 14.12.1954 (siehe Dok 89.3.0).
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