Dokument 2
Funkspruch der Staatspolizeistelle Kassel betreffend eigene Einrichtung von Luftschutzräumen durch jüdische Gemeinden und Verbot des Ausgangs für Juden nach 20 Uhr, 10. September 1939.
Urheber
Staatspolizeistelle in Kassel
Datum
10.09.1939
Bestand/Sign.
HStAM 180 Marburg 4837 Bl. 87-88 r
Bestand/Inventar
DIN A5/3
Die Staatspolizeistelle Kassel ordnet an, den jüdischen Gemeinden mitzuteilen, dass sie Luftschutzräume selbst einzurichten hätten und der Ausgang nach 20 Uhr für Juden verboten sei. Diese Anordnungen dürften laut Befehl des Reichsführers SS nicht in Zeitungen und öffentlichen Erlassen bekanntgegeben werden.
Weiterleitung des Funkspruchs mit jeweiliger Angabe der Uhrzeit an den Oberbürgermeister Pol. Hauptwachtmeister Wild, die Landratsämter in Ziegenhain und Frankenberg und die Gendarmeriemeister, wobei die Gendarmeriemeister den Auftrag erhalten, das Erforderliche zu veranlassen.
Bearbeiter: kr — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=6740
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URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/index.php?exp=239
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
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