Dokument 14
Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks hinsichtlich der Fragestellung, inwiefern es den Jugendgruppen der Staatszionisten erlaubt wird, Uniformen zu tragen, 5. April 1935.
Urheber
Staatspolizeistelle Kassel
Datum
05.04.1935
Bestand/Sign.
HStAM 180 Marburg 4823 Bl.165 r
Bestand/Inventar
DIN A4/1
Die Staatspolzeistelle bestimmt in diesem Schreiben, dass das Uniformtragen den Mitgliedern der Staatszionistischen Organisationen ausschließlich in geschlossenen Räumen erlaubt ist. In diese Verordnung eingeschlossen sind die Jugendgruppen "Nationale Jugend Herzlia" und "Brith Haschomrin". Der Grund für diese Sondergenehmigung des Uniformtragens ist der, dass diese Vereine dem Bestreben Deutschlands, Juden zum "Auswandern" zu bewegen, entgegenkämen.
Bearbeiter: al — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=6680
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