Dokument 10
Ein vom Reichssportführer, nicht zur Veröffentlichung bestimmtes Rundschreiben über Richtlinien für den Sportbetrieb von Juden und sonstigen "Nichtariern", 18.07.1934.
Urheber
Der Reichssportführer
Datum
18.07.1934
Bestand/Sign.
HStAM 180 L.A Marburg 4823 Bl.135 r-v
Bestand/Inventar
DIN A4/2
Eine Aufstellung des Reichssportführers von fünf Richtlinien, die die Behandlung von Juden und sonstigen "Nichtariern" im Sport bestimmen. Demnach darf ein jüdischer Sportverein gegründet werden, solange er nicht wegen staatsfeindlicher Betätigung polizeilich verboten wird. Die dem Reichssportführer unterstehenden Sportfachverbände können die Interessen der jüdischen Vereine in den internationalen Fachsportverbänden wahrnehmen. Für sportliche Wettkämpfe dürfen die Vereine des Reichsbundes gegen jüdischer Vereine antreten. Die jüdischen Vereine dürfen öffentlich Übungsplätze nur dann benutzen, wenn sie nicht von den Sportvereinen des Reichsbundes benötigt werden. Von Vergünstigungen sind jüdische Vereine weitestgehend ausgenommen.
Bearbeiter: al — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=6664
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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