Der Nachweis der ehelichen Geburt gehörte zu den Voraussetzungen, um ein Handwerk zu erlernen oder es in einer anderen Stadt ausüben zu können. Die Zunftordnung aus dem Jahre 1816 hob die Bestimmung auf.
Bürgermeister und Rat zu Marburg bestätigen Lorenz Schlosser seine eheliche Geburt.
14. August 1536
Bürgermeister und Rat der Stadt Marburg bekunden, daß vor ihnen Lorenz Schlosser, Sohn des Marburger Bürgers Balthasar Schlosser, erschienen ist und gebeten hat, ihm, da er sich mit seinem Wesen und Handwerk außerhalb Marburgs, in der Fremde niederlassen will, seine eheliche Geburt zu bescheinigen. Die von Lorenz Schlosser gebetenen Zeugen Heinrich Franckenberg, Jost Kangisser und Jakob Ybach beeiden und bekunden, daß Balthasar Schlosser und weiland Kathrein, seine Frau, rechte Eheleute gewesen sind und der Schneiderzunft angehört und Lorenz wie ihre anderen Kinder in rechter Ehe geboren und erzogen haben. Des weiteren bescheinigen sie Lorenz Schlosser einen ehrbaren Lebenswandel.
Gegeben mit der Stadt Marpurg gemein klein anhangenden Ingesigel, versigelt am Montag nach Laurentii, des zehenden Tags Augusti, anno domini funfftzehenhundert dreissigk und sechs
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