Landgraf Philipp von Hessen an den Kanzler Feige zur Anfrage Herzog Christians von Holstein, König von Dänemark (1534), wg. der geistlichen Güter und der Einführung der Reformation, Marburg 17. Mai 1533
Herzog Christian III. hatte am 9. Mai 1533 bei Philipp angefragt, wie er sich auf dem bevorstehenden Landtag zu Kiel in der Angelegenheit der geistlichen Güter und der Begehrlichkeiten des Adels verhalten solle. Philipp listet in dem vorliegenden Schreiben an Feige vom 17.05.1533 die Punkte auf, die sein Kanzler in einer Vorlage für ein Anwortschreiben an Christian III. berücksichtigen möge.
In seinem Brief an Christian III. vom 21.05.1533 (siehe Dok. 2) rät der Landgraf, auf dem bevorstehenden Landtag zu Kiel eine Disputation über die Zeremonien zu vermeiden und die Privilegien zu bestätigen. Der Herzog möge die Dinge zunächst schleifen lassen bis zu bequemer Zeit und versuchen, die Vornehmsten des Adels an sich zu ziehen. Würde das Evangelium eindringen und etliche aus den Klöstern austreten, solle man die Klöster zum Nutzen des Fürstentums mit Rat der Landschaft verwenden. Etliche Klöster kann man zu Schulen, andere zum Unterhalt adliger Jungfrauen, weitere zu Spitälern verordnen usw.
Außerdem rät der Landgraf etliche Stipendien zu verordnen. Mit Blick auf Kaiser Karl V. könne sich der Herzog unter Hinweis auf den Speyerer (1526) und Nürnberger Reichstag darauf berufen, dass man Gott mehr gehorchen müsse als dem Kaiser. Mahnung, es nicht zum Bruch mit den Ständen kommen zu lassen und notfalls zuzuwarten. Der Herzog solle die Bündnisse mit den Nachbarn wahren und sich mit ihnen gut stellen. Den abgesetzten König Christian II. von Dänemark solle er gut verwahren und - wenn ihm die Krone des Königreichs Dänemark angetragen werden sollte - dieses Reich nicht ausschlagen. Der Landgraf versichert dem Herzog allezeit seinen guten Willen und freundschaftliche Hilfe.
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